Neben der Lademöglichkeit des E-Autos an einer öffentlichen Ladestation gibt es auch die Option, sein Fahrzeug privat am heimischen Stellplatz aufzuladen. Dafür ist eine Wallbox notwendig, die in der Regel beim Netzbetreiber angemeldet werden muss.
Wie läuft die Anmeldung einer Wallbox ab?
Wer sich Gedanken darüber macht, sich ein Elektroauto zuzulegen, steht früher oder später vor der Frage: Welche Ladeoptionen habe ich? Viele Autofahrer entscheiden sich für den praktischen, komfortablen Weg und installieren bei sich in der eigenen Garage oder am heimischen Stellplatz eine Wallbox, denn so kann das E-Auto ganz sicher bei Tag und Nacht aufgeladen werden. Bevor es aber mit der Installation losgeht, muss die private Ladeeinrichtung zunächst beim Netzbetreiber angemeldet werden. Da der Netzbetreiber für das Stromnetz verantwortlich ist, kann er durch die Wallbox-Anmeldung besser abschätzen, wie viel Energie zu bestimmten Zeiten in einem Gebiet geliefert werden muss und somit eine Überlastung des Stromnetzes verhindern. Laut §19 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) besteht daher eine Anmeldepflicht auch für private Ladeeinrichtungen bis 11 kW. Wallboxen ab 12 kW müssen vom Netzbetreiber sogar zuerst genehmigt werden.
Beachten Sie: Der Netzbetreiber ist nicht Ihr Stromanbieter. Sie können aber bei Ihrem Stromanbieter nachfragen, wer der Netzbetreiber Ihrer Region ist. Oder Sie schauen auf Ihre letzte Stromrechnung: Dort finden Sie entweder den Namen des Betreibers oder einen 13-stelligen Code, mit dem Sie diesen beim Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft (BDEW) herausfinden können.
Was benötige ich alles für das Anmelden meiner Wallbox?
Eine Wallbox-Anmeldung ist gar nicht kompliziert. Viele Elektrofachkräfte bieten das Anmelden der Ladeeinrichtung gleich als Serviceleistung mit an. Dafür gibt es im Regelfall einen standardisierten Anmeldebogen, den Sie vorher ausfüllen müssen. Hier geben Sie Informationen zur Ladeleistung der geplanten Wallbox in kW, der Anzahl der Ladepunkte pro Wallbox sowie Angaben zum Hersteller an.
Was gibt es bei der Anmeldung einer Wallbox zu beachten?
Im besten Fall wird Ihnen innerhalb von zwei Wochen nach Einreichen die erfolgreiche Anmeldung der Wallbox bestätigt – müssen Sie die Wallbox zunächst genehmigen lassen, können Sie in der Regel mit einer Anschlusszulassung innerhalb von zwei Monaten rechnen. Allerdings kann es passieren, dass der Netzbetreiber die Genehmigung zur Installation der Ladeeinrichtung verweigert und an Bedingungen knüpft. Dann ist der vorhandene Elektroanschluss beispielsweise nicht auf die erforderliche Leistung ausgelegt oder es weist Mängel auf und es müssen Änderungen vorgenommen werden, wie z.B. neue Stromleitungen verlegt oder Sicherungen eingebaut werden. Werden die Mängel beseitigt, steht nicht nur der Genehmigung, sondern auch dem sicheren Laden ohne Risiken für Stromnetz und Haus nichts mehr im Wege.
Die Anmeldung einer Wallbox bis 11 kW ist in der Regel kostenfrei. Müssen Sie jedoch Ihre Wallbox zuerst genehmigen lassen, können Sie mit Kosten ab 500 Euro rechnen.
Je nachdem, ob Maßnahmen am Netzanschluss, Haus etc. durchgeführt werden müssen, können sich die Kosten im 4-stelligen Bereich bewegen.
Allerdings gibt es auch hier Förderprogramme, mit denen die Kosten für die Genehmigung reduziert werden können. Fragen Sie hier am besten bei Ihrer Kommune nach. Generell variieren die Preise für das Anmeldeverfahren je nach Netzbetreiber, Wallbox-Modell und anfallenden Arbeiten.
Was passiert nach der Wallbox Anmeldung?
Im Normalfall bekommen Sie bei einer Wallbox mit einer Ladeleistung bis 11 kW innerhalb von zwei Wochen Bescheid, dass die Ladeeinrichtung erfolgreich angemeldet wurde. Ab dem Zeitpunkt der Bestätigung haben Sie vier Monate Zeit, die Wallbox in Betrieb zu nehmen. Möchten Sie eine Wallbox mit über 11 kW installieren, hat der Netzbetreiber per Gesetz zwei Monate Zeit, um die Genehmigung zu prüfen. Die Inbetriebnahme sollte dann ebenfalls spätestens nach vier Monaten erfolgen. Zu beachten ist, dass die Installation nur von ausgebildeten Fachleuten oder dem Netzbetreiber selbst durchgeführt werden darf.
Mit Zaptec Schritt für Schritt zur eigenen Wallbox
Interessieren Sie sich für eine unserer Wallboxen, wie z.B. die Zaptec Go oder Zaptec Pro? Grundsätzlich ist das Verfahren für die Anmeldung dieser Ladeeinrichtungen einfach:
- Die Ladestation wird beim Netzbetreiber gemeldet, sodass Sie zunächst herausfinden müssen, wer der zuständige Netzbetreiber Ihres Wohngebiets ist. Am besten fragen Sie bei Ihrem Stromanbieter nach oder werfen einen Blick auf die letzte Stromrechnung.
- Wallboxen bis zu 11 kW müssen beim Netzbetreiber angemeldet werden. Das können Sie entweder selbstständig tun, oder Sie beauftragen eine Elektrofachkraft, die für Sie nicht nur die Anmeldung der Ladeeinrichtung, sondern im Anschluss auch die Installation übernimmt.
- Wallboxen ab 12 kW sind genehmigungspflichtig, hier muss für die Installation neben der Anmeldung noch eine Erlaubnis beim Netzbetreiber eingeholt werden. Wird die Wallbox zugelassen, können Sie die Installation durch ein qualifiziertes Fachpersonal in Auftrag geben.
- Wird der Antrag auf Genehmigung abgelehnt, haben Sie die Möglichkeit, mögliche Schwachstellen an Bausubstanz, Leitungen, Sicherungen & Co. zu beseitigen. Ist die Elektroverteilung ertüchtigt und sind vorher aufgezeigte Mängel beseitigt, steht der Genehmigung, der Installation und einem sicheren Laden Ihres Elektroautos nichts mehr im Wege.
FAQ
Für die Wallbox-Anmeldung haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder Sie gehen auf die Webseite Ihres Netzbetreibers und füllen dort ein Anmeldeformular aus, oder Sie beauftragen eine Elektrofachkraft mit der Anmeldung und Genehmigung der Ladestation. Auch hier müssen Sie einen standardisierten Anmeldebogen ausfüllen. Nach etwa zwei Wochen sollte die Anmeldung vonseiten des Netzbetreibers bestätigt werden, für die Prüfung der Genehmigung hat dieser bis zu zwei Monate Zeit.
Laut §19 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) besteht für jeden, der eine private Ladeeinrichtung installieren möchte, die Meldepflicht – egal, ob es sich um eine Wallbox unter oder über 11 kW handelt. Bei Wallboxen ab 12 kW besteht zusätzlich die Zustimmungspflicht, die besagt, dass die Ladeeinrichtung erst vom Netzbetreiber genehmigt werden muss. Erst nach Bestätigung der Anmeldung bzw. Genehmigung der Wallbox darf die Ladeeinrichtung installiert werden.
Grundsätzlich sind alle Wallboxen meldepflichtig und müssen daher beim Netzbetreiber angemeldet werden. Da dieser für das Stromnetz verantwortlich ist, kann er durch die Wallbox-Anmeldungen besser abschätzen, wie viele Ladepunkte zu bestimmten Tages- und Nachtzeiten in einem Gebiet angeschlossen sind und somit eine Überlastung des Netzes verhindern. Wird eine Wallbox nicht gemeldet, kann es zu einer Überlastung des Stromnetzes kommen – die Kosten müssen dann die Verursacher tragen.
Selbstverständlich können Sie Ihre Wallbox selbst bei dem Netzbetreiber Ihrer Region anmelden. Einfacher geht es allerdings über eine Elektrofachkraft, die für Sie nicht nur die Installation, sondern auch die Anmeldung der Ladeeinrichtung übernimmt. Sie können den Elektroinstallateur auch mit dem Antrag zur Genehmigung beauftragen, falls Sie sich eine Wallbox mit über 11 kW wünschen.