Förderungen für Wallboxen – diese Möglichkeiten gibt es

20. 06. 2023

Eine Frau schließt ein Ladekabel an einer Wallbox an

Wie sieht die Förderung einer Wallbox aus?

Die Elektromobilität nimmt weiter Fahrt auf. So wuchs die Nachfrage nach Elektrofahrzeugen im Jahr 2022 um 44 Prozent. Deutschland hat daran einen beachtlichen Anteil: Hierzulande findet sich derzeit der größte Markt für E-Fahrzeuge. Fast 25 Prozent aller elektrifizierten Neuwagen gehen an deutsche Autokäufer. Wo so viele Elektroautos gekauft werden, steigt natürlich der Bedarf nach Ladestationen. Damit stellt sich die Frage, ob es für private oder gewerbliche Wallboxen Förderprogramme etwa von der KfW gibt oder die Anschaffung anderweitig mit einem Zuschuss gefördert wird?

Was hat es mit der Förderung auf sich?

Die Elektromobilität ist ein wichtiger Sektor, wenn es um die Erreichung der Klimaziele geht. Sie ist eine spannende Entwicklung, die eine individuelle Mobilität wie bisher ermöglicht und dabei gleichzeitig für mehr Nachhaltigkeit sorgt. Wie bei jeder neuen Technik, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, damit sich die Technik durchsetzen kann.

Gerade bei der Elektromobilität ist es wichtig, dass es eine ausreichende Ladeinfrastruktur im öffentlichen und privaten Raum gibt, um die das Fahrerlebnis besonders nutzerfreundlich zu gestalten. Daher fördern Länder, Kommunen und Unternehmen die Installation von Ladelösungen.

Ab dem 26. September 2023 können Besitzer eines E-Autos über die KfW eine neue Förderung für private Ladestationen beantragen. Das Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos – 442“ bietet einen Zuschuss von bis zu 10.200 Euro für diejenigen, die sich zusätzlich zur Wallbox eine Photovoltaikanlage und einen Solarstromspeicher anschaffen. Somit soll die Versorgung von Elektrofahrzeugen mit möglichst viel Solarenergie gefördert werden. Das Programm ist für Eigenheimbewohner gedacht, die ein Elektroauto bereits besitzen oder verbindlich bestellt haben.

Ist die Förderung in allen Bundesländern, Städten, Kommunen gleich?

Auch bei der Förderung von Wallboxen für Ladestationen gilt in Deutschland das Prinzip des Föderalismus: Je nach Land gestalten sich die Förderung und damit auch die Bedingungen dafür unterschiedlich. Leider ist in einigen Bundesländern aktuell auch keine öffentliche Förderung zu bekommen, teils weil die Fördertöpfe schon leer sind. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die Förderung von Ladestationen in den einzelnen Bundesländern.

Baden-Württemberg

Eine wichtige Förderanlaufstelle nicht nur für baden-württembergische Unternehmen, sondern auch für Privatleute ist die L-Bank. Die Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank – ist das Landesförderinstitut des Landes. E-Mobilisten können dort Fördermittel für den Kauf eines E-Autos oder eine Wallbox beantragen.

Zu beachten ist: Eine eigene Photovoltaik-Anlage gehört mit zu den Voraussetzungen für die Unterstützung. Eine Ladestation kann dann mit bis zu 500 Euro bezuschusst werden.

Photovoltaikanlage mit einer Eule darauf

Wer in Baden-Württemberg auf der Suche nach Zuschüssen für die private Wallbox ist, kann abhängig vom Wohnort auf Unterstützungsangebote bei seiner Kommune oder dem örtlichen Stromversorger zurückgreifen.

Bayern

Aktuell sind die Fördertöpfe für private Wallboxen im Freistaat leer. Für Bayern, die in München wohnen, gibt es allerdings gute Nachrichten. In der Landeshauptstadt gibt es das Förderprogramm Klimaneutrale Antriebe. Im Rahmen dessen bekommen auch Privatleute Förderungen für ihre Wallboxen. Wer folgende Bedingungen erfüllt, dem erstattet die Stadt bis zu 40 Prozent der Nettokosten.

Berlin

In der Hauptstadt ist es um die öffentliche Förderung für private Ladestationen aktuell ebenfalls schlecht bestellt. Unterstützung erhalten Selbständige und KMU, die in Berlin ansässig sind. 50 Prozent der Gesamtkosten der Ladeinfrastruktur (maximal 30.000 Euro) und 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben für den Energieanschluss übernimmt die Investitionsbank Berlin. Außerdem werden die Potenzial- und Realisierungsberatung durch die Bank finanziert. Die Förderbedingungen und weitere Informationen stellt die Investitionsbank auf ihrer Webseite zur Verfügung.

Brandenburg

Da in Brandenburg derzeit keine öffentlichen Förderprogramme erhältlich sind, lohnt es auch dort bei den örtlichen Stromanbietern nach Unterstützungsangeboten die Augen aufzuhalten.

Bremen

In Bremen gibt es ebenfalls aktuell keine Unterstützung vom Land zur Errichtung der eigenen Ladestation. Es kann sich aber lohnen, Kontakt mit regionalen Stromanbietern aufzunehmen.

Hamburg

Dasselbe Bild wie in Bremen zeigt sich auch Hamburg. Wer seine eigene Wallbox errichten will, kann aktuell nur bei regionalen Stromanbietern nach Unterstützungsangeboten Ausschau halten.  

Hessen

Förderung für private Ladestationen ist aktuell in Hessen keine Ländersache. Unterstützungssuchende werden jedoch in einige Städten und Kommune fündig und wie in anderen Bundesländern sind in Hessen lokale Stromversorger häufig eine gute Adresse, wenn es um Zuschüsse für eine private Wallbox geht.

Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern gewährt aktuell Förderung im Rahmen der Modernisierungsrichtlinien (ModRL). Damit erhalten neben Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen unter anderem auch Privatpersonen Darlehen für die Errichtung von gebäudeintegrierter Lade- und Leitungsinfrastruktur.

Niedersachsen

Da das öffentliche Förderkontingent für Niedersachsen bereits erschöpft ist, kommen auch in diesem Bundesland aktuell in erster Linie Stadtwerke und private Stromversorger als Ansprechpartner in Sachen Wallbox-Förderung in Betracht.

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen gibt es Zuschüsse für den Kauf, Einbau und Anschluss von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur – in Kombination mit einer neuen Photovoltaikanlage sind es bis zu 1.500 Euro. Glücklich können sich vor allem die Bewohner der Landeshauptstadt schätzen: In Düsseldorf werden pro Wallbox in Neu- und Bestandsbauten für den Erwerb und die Installation anteilig bis zu 50 Prozent der Anschluss- und Gerätekosten gefördert.

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz können Förderungssuchende auf städtischer Ebene fündig werden, wobei die jeweiligen Angebote sehr unterschiedlich sind. Die Seite der Energieagentur Rheinland-Pfalz stellt einen guten Überblick über die unterschiedlichen Angebote bereit.

Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt,

Privatleuten die ihre eigene Wallbox erwerben und installieren wollen, geht es im Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt wie in vielen anderen Bundesländern. Zwar gibt es keine öffentliche Förderung, aber mitunter sind regionale Strom- und Energieversorger als Förderer von Elektromobilität und Ladeinfrastruktur aktiv.

Schleswig-Holstein

Das nördlichste Bundesland hat im Rahmen eines Klimaschutzförderprogramms schon 6,1 Millionen Euro in Klimaschutzmaßnahmen von Privathaushalten investiert – auch in die Förderung von Wallboxen zur nicht-öffentlichen Nutzung. Aktuell bietet Schleswig-Holstein im Rahmen des Förderprogramms „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ an, 50 Prozent der Kosten für Ladestationen an Mehrfamilienhäusern zu übernehmen. In der Regel beträgt dieser Zuschuss rund 500 Euro. Personen, die soziale Leistungen beziehen, können bis 1.000 Euro erhalten. Für Einzel- und Doppelhäuser stehen allerdings keine öffentlichen Fördertöpfe bereit.

Thüringen

Privatpersonen sind auch in Thüringen gut beraten, einen Blick auf die Webseiten von Stadtwerken und lokalen Stromversorgern zu werfen.

Wie beantrage ich eine Förderung für meine Wallbox?

Initial müssen Sie einen Antrag auf die Förderung stellen. Dies ist heute häufig online möglich. Dabei werden Daten zur persönlichen Identifizierung, der zu installierenden Ladelösung, der Installationsumgebung sowie des Installationsumfangs angefragt.

Ein Mann installiert eine Wallbox

So kann der Förderungsgeber sicherstellen, dass Ihre Ladelösung den Vorgaben entspricht und Sie förderberechtigt sind.

Danach kann die Installation umgehend beginnen. Häufig gibt es Fristen, innerhalb derer die Installation abgeschlossen und die Rechnung eingereicht werden muss. Diese müssen unbedingt beachtet werden.

Wer kann generell einen Förderantrag stellen?

Hier kommt es auf die individuelle Förderung an, die im Bundesland oder der Kommune verfügbar ist. Werden Ladelösungen im privaten Raum gefördert, sind Träger von Investitionsmaßnahmen wie Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger förderberechtigt. Fördern die Geldgeber Ladepunkte im semi-öffentlichen oder öffentlichen Bereich, können sowohl juristische als auch private Personen und kommunale Gebietskörperschaften förderberechtigt sein.

Welche Dokumente muss ich einreichen, damit ich eine Förderung erhalte?

Neben dem Antrag auf Förderung müssen die Rechnungen über die Ladelösungen sowie sämtliche Rechnungen zur Installation der Ladelösung durch ein Fachunternehmen eingereicht werden. So bestätigen Sie die ordnungsgemäße Durchführung Ihres Vorhabens.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ich eine Förderung erhalte?

Die Voraussetzungen variieren je nach Fördergeber und Antragssteller. In ihrem letzten Förderprogramm setzte die KfW voraus, dass der zum Laden genutzte Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen musste. Andere Fördergeber rufen Vorgaben wie die maximale oder minimale Ladeleistung oder eine an die Ladelösung angeschlossene Photovoltaikanlage aus. Achten Sie daher bei dem Förderprogramm Ihrer Wahl auf die individuellen Vorgaben.

Macht es einen Unterschied, ob ich meine Wallbox gewerblich oder privat nutzen möchte?

Ja! Schauen Sie bei der Ausschreibung der Förderung genau auf die Vorgaben. Es gibt sowohl Förderprogramme, die ausschließlich die Nutzung der Ladelösungen im privaten Umfeld fördern als auch Programme, die den Ausbau der Ladeinfrastruktur im gewerblichen Umfeld vorantreiben wollen.

Welche Wallboxen werden gefördert?

Hier kommt es auf verschiedene Faktoren an. Handelt es sich beispielsweise um eine Förderung für den öffentlichen oder den privaten Bereich. Häufig sind Ladelösungen auf einen bestimmten Bereich ausgelegt. Gleichzeitig gibt es bestimmte Vorgaben wie die Ladeleistung, die eine Wallbox erbringen muss – ein Förderprogramm aus München fördert Ladepunkte bis 22kW oder ab 22kW.

Für sein letztes, bereits ausgelaufenes Förderprogramm hat die KfW eine Liste förderbarer Ladelösungen veröffentlicht, die eine gute Orientierungshilfe für verfügbare Ladelösungen ist. Gerne beraten wir Sie bei der Wahl einer passenden Ladelösung und schauen mit Ihnen gemeinsam, ob eine Förderung in Ihrem Fall möglich ist.

FAQ

Werden Wallboxen noch gefördert?

Aktuell gibt es einige lokale Förderprogramme von Städten, Kommunen oder Energieanbietern. Auf Bundes- oder Landesebene sind die Fördertöpfe oft bereits aufgebraucht. Dies kann sich aber jederzeit ändern. Wir informieren Sie dann in diesem Artikel.

Welche Zuschüsse gibt es noch für Wallboxen?

Die Zuschüsse können unterschiedlich ausfallen. Oft wird die Installation einer Ladelösung teilweise bezuschusst. In München wird beispielsweise die elektrische Vorrüstungen für Ladeinfrastruktur (bis 22kW) mit 40 Prozent der Nettokosten für Planung, Montage und Installation bis maximal 1.000 Euro pro vorgerüstetem Stellplatz oder eine Normalladestationen (bis 22kW) mit 40 Prozent der Nettokosten für Anschaffung und Installation bis maximal 500 Euro pro Ladepunkt unterstützt.

Kann man eine Wallbox steuerlich absetzen?

Wenn Privatleute eine eigene Wallbox wie etwa eines der Ladegeräte von Zaptec bei sich zu Hause installieren, können sie von steuerlichen Vorteilen profitieren. So sind die Aufwendungen für den Kauf und den Einbau der Ladestation als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzbar. Damit können Sie bis zu 20 Prozent der Arbeitskosten und bis zu 1.200 Euro bei der Steuererklärung geltend machen.
Wichtig: Lassen Sie sich in jedem Fall von Ihrem Steuerberater oder einem Fachanwalt für Steuerrecht beraten. Nur so haben Sie die Gewissheit, dass Sie alle Anforderungen erfüllen, um Ihre Investition von der Steuer absetzen zu können.

Werden Wallboxen für Privatpersonen gefördert?

Aktuell gibt es unterschiedliche lokale Förderprogramme für Privatpersonen. Bitte informieren Sie sich, ob Ihre Stadt, Kommune oder ihr Energieversorge ein Förderprogramm für Ihre Region aufgesetzt hat.

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